10 Euro Gedenkmünzen der Bundesrepublik Deutschland
Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, ist Herausgeber der deutschen Euro-Münzen. In der Regel gibt das Bundesfinanzministerium pro Jahr fünf Gedenkmünzen aus, die zum Nominalwert getauscht werden können und in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel sind.