Die diamantene Hochzeit ist ein besonderer Tag, der von vielen Paaren gemeinsam mit Ihren Liebsten gefeiert wird. Sie haben gemeinsam Höhen und Tiefen überstanden und sind zusammen alt geworden. Warum heißen 60 Ehejahre diamantene Hochzeit? Der Diamant zählt zu dem härtesten Material der Welt und es erfordert viel Zeit und Mühe, ihn zu finden. Nach 60 Ehejahren kann man davon ausgehen, dass die Ehe wertvoll und beständig ist - wie eben ein Diamant.
Der Diamant ist wegen seiner Seltenheit der wertvollste Edelstein. Er steht für Reinheit, Widerstandskraft, Einheit, Perfektion und ewige Liebe. Deshalb passen diese Eigenschaften auch zu diesem Jubiläum.
Um die 60 Ehejahre gebührend zu feiern, gibt es nicht so viele Traditionen und Bräuche. Eine schöne Tradition ist es, eventuell das Eheversprechen zu erneuern oder sich jeweils einen Diamanten in die Eheringe einarbeiten zu lassen. Hingegen zu den anderen Hochzeitstagen wird die diamantene Hochzeit üblicherweise von der Familie ausgerichtet. Weitere Traditionen/Bräuche sind nicht bekannt.
Nach 60 Ehejahren ist es sehr schwierig, ein Geschenk zu finden. Da die Eheleute nahezu alles haben. Verschenken Sie doch an dem Brautpaar eine schöne personalisierte Silbergedenkprägung mit edler Farbverzierung und Gravur. Diese edle Farbverzierung symbolisiert die Wertbeständigkeit der Prägung. Mit der personalisierten Geschenkprägung schenkst du ein romantisches und bedeutungsschweres Präsent zum Jubiläum. Eine besonders nette Art, die Eheleute zu überraschen, sind eben individuelle Hochzeitsmedaillen.
Selbstverständlich können Sie dieses Motiv auch für alle anderen Hochzeitstage/Verlobung/Valentinstag oder andere Anlässe nehmen.
Details:
Individuelle Gravur:
Gravur VS: Vornamen von Braut und Bräutigam, Datum
Gravur RS: z.B. Name des Schenkenden oder sonstiges
Gravurdaten können direkt mit der Bestellung übermittelt werden
Material: Ag 999 Feinsilber mit edler Farbverzierung
Auslieferung in Kunststoffkapsel
Durchmesser: 50 mm
Gewicht: 50 g
Gravur: Laser
Bitte beachten:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
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