„Vor 75 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde in Bonn das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ feierlich unterzeichnet und trat mit Ablauf des gleichen Tages in Kraft. Die Militärgouverneure der drei westlichen Siegermächte Frankreich, Großbritannien und USA beauftragten am 1. Juli 1948 die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder, einen föderalen demokratischen Staat zu errichten. Diese waren aufgefordert, eine verfassungsgebende Nationalversammlung mit dem Ziel einzuberufen, eine Verfassung auszuarbeiten, welche nach Genehmigung durch die Alliierten in einem Volksentscheid ratifiziert werden sollte.
Angesichts des geteilten Deutschlands nahmen die Ministerpräsidenten diesen Auftrag mit ihren „Koblenzer Beschlüssen“ vom 10. Juli 1948 nur zögerlich an und erklärten sich bereit, ein „Grundgesetz (vorläufige Verfassung)“ erarbeiten zu lassen. Auf der Grundlage eines ersten Entwurfes des „Verfassungskonvents“ auf Herrenchiemsee vom August 1948 erstellte der Parlamentarische Rat vom 1. September 1948 bis zum 8. Mai 1949 das Grundgesetz, das am 12. Mai 1949 von den Allliierten genehmigt und am 23. Mai 1949 feierlich unterzeichnet wurde.
Das ursprünglich als „provisorische Verfassung“ gedachte Grundgesetz bescherte Deutschland den bis heute bestehenden demokratischen Rechtsstaat und eine starke parlamentarische repräsentative Demokratie, in welcher der Schutz und der Rechtsanspruch auf Menschenrechte und individuelle Freiheiten an erster Stelle stehen.
Das Grundgesetz schuf auch die staatsrechtliche Voraussetzung für die deutsche Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990. Seit seinem Bestehen ist das Grundgesetz durch 67 Änderungsgesetze (Stand: 1. August 2023) modifiziert worden, ohne seinen Grundcharakter verloren zu haben, und hat sich bis heute bewährt.“
(Text: Dr. Michael F. Feldkamp, Berlin)
Der Entwurf der Münze stammt von dem Künstler Detlef Behr aus Köln.
Auf der Bildseite wird das am oberen rechten Rand geprägte Münzthema „75 Jahre Grundgesetz“ mittels einer prägnanten Komposition aus der Jubiläumszahl „75“ und der geläufigen Bezeichnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland „GG“ offensiv im Zentrum der Münze repräsentiert. Im oberen Münzdrittel wird die wichtigste Wertentscheidung des Grundgesetzes „DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR“ wiedergegeben. Die Textzeilen werden durch ein radial angeordnetes Punktraster fortgesetzt und optisch zu einem Kreis verbunden. Diese abstrakte Andeutung unserer parlamentarischen Sitzordnung verknüpft die essentielle Bedeutung der Menschenwürde mit unserer demokratischen Grundordnung. Der plakative Entwurf bringt in zeitgemäßer Weise klar zum Ausdruck: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist eine moderne Verfassung.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „G“ der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe, die Jahreszahl 2024 sowie die zwölf Europasterne. Zusätzlich ist die Angabe „SILBER 925“ aufgeprägt.
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
„IM BEWUSSTSEIN SEINER VERANTWORTUNG ●“
Numismatische Details:
Ausgabeanlass: 75 Jahre deutsches Grundgesetz
Ausgabejahr: 2024
Offizieller Ausgabetermin: 25.05.2024
Ausgabeland: Bundesrepublik Deutschland
Durchmesser: 32.5 mm
Stempelglanz
Material 925 Silber
Gewicht: 18 g
Ausgabeanlass: 75 Jahre deutsches Grundgesetz
Ausgabejahr: 2024
Offizieller Ausgabetermin: 25.05.2024
Ausgabeland: Bundesrepublik Deutschland
Durchmesser: 32.5 mm
Stempelglanz
Material 925 Silber
Gewicht: 18 g